Taboola Nachrichtenbedingungen für Eigentümer digitaler Immobilien
Last Update: August 18, 2025
TABOOLA NACHRICHTENBEDINGUNGEN FÜR EIGENTÜMER DIGITALER IMMOBILIEN
Diese Taboola Nachrichtenbedingungen für Verleger und Eigentümer digitaler Immobilien (“Taboola Nachrichtenbedingungen”) gelten für Eigentümer digitaler Immobilien, einschließlich Verleger und anderer Unternehmen (“Unternehmen”), die Vereinbarungen mit Taboola unterzeichnet haben, um am Taboola Nachrichtenprogramm teilzunehmen (“Vereinbarung”), und diese Taboola Nachrichtenbedingungen gelten als in jede solche Vereinbarung integriert und bilden einen integralen Bestandteil davon. Begriffe, die hierin nicht definiert sind, haben die in der entsprechenden Vereinbarung festgelegte Definition. Zur Klarstellung gelten alle Verweise auf “Drittanbieter-Eigentümer” nur dort, wo dies ausdrücklich in der ausgeführten Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Taboola vorgesehen ist.
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Taboola News. Taboola arbeitet weltweit mit digitalen Immobilien und Herstellern mobiler Geräte zusammen, um auf ihren digitalen Immobilien und mobilen Geräten einen von Taboola betriebenen Nachrichtenfeed (das “Taboola Nachrichtenprodukt”) zu implementieren. Das Taboola Nachrichtenprodukt enthält Artikelüberschriften, kurze Texte in Kombination mit Bildern und Videos, die es Taboola-Verlegern ermöglichen, ihre Inhalte zugänglich zu machen und ein größeres Publikum zu erreichen (d.h. den Verkehr und die Sichtbarkeit der Immobilien zu erhöhen). Die Inhalte stammen (manuell oder automatisiert) von Verlegern, die Teil des Taboola-Netzwerks sind, und anderen Dritten und können mit Taboola gesponserten Inhalten ergänzt werden. Das Taboola Nachrichtenprodukt kann als scrollender Feed von Inhaltskarten oder als Hintergrundbild oder in einem anderen von Taboola entwickelten Format strukturiert werden und zeigt (a) eine Artikelüberschrift und ein Bild, das von Taboola von einem Dritten (manuell oder automatisiert) bezogen wurde oder das das Unternehmen selbst für die jeweilige Artikelüberschrift ausgewählt hat, (b) ein Video, das von Taboola (manuell oder automatisiert) von den sozialen Medien des Unternehmens oder des Drittanbieter-Eigentümers oder von Dritten bereitgestellt wird, und/oder (c) Taboola gesponserte Inhalte. Wenn der Besucher auf ein einzelnes Stück von Inhalten klickt, die vom Unternehmen oder Drittanbieter-Eigentümer stammen, wird der Besucher entweder (x) direkt zur Immobilie weitergeleitet oder (y) zu einer von Taboola kontrollierten Webseite weitergeleitet, die (i) eine Vorschau des Artikels anzeigt, wobei die ersten Sätze des Artikels angezeigt werden (wieder in Kombination mit einem Bild) oder eine Zusammenfassung des Artikels, die durch automatisierte Lösungen erstellt wurde, angezeigt wird, oder (ii) eine Videoeinheit; und wo der Besucher in beiden Fällen zur Immobilie klicken kann. Taboola behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen an der Taboola Nachrichtenbesucherfahrung zu Optimierungszwecken vorzunehmen.
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Lizenz. Für den in diesen Bedingungen beschriebenen Zweck und für die Laufzeit der Vereinbarung gewährt das Unternehmen und hat vom Drittanbieter-Eigentümer das Recht erhalten, Taboola das nicht-exklusive, weltweite (a) Recht zur Nutzung von Inhalten aus den Immobilien und (b) die Genehmigung zum Zugriff und zur Extraktion von Inhalten aus den sozialen Medien des Unternehmens oder des Drittanbieter-Eigentümers (einschließlich Texte, Bilder, Videos – einschließlich Audio-Komponente), in beiden (a) und (b) für den hierunter beschriebenen Zweck, insbesondere das Recht zu crawlen, herunterzuladen, zu speichern, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu digitalisieren, öffentlich verfügbar zu machen sowie das Recht zu bearbeiten (z.B. das Bild, das vom Unternehmen für einen bestimmten Artikel ausgewählt wurde, durch ein hochauflösendes Bild, das von Taboola bezogen wurde, zu ersetzen, Artikelüberschriften und Branding-Texte zu verkürzen, wenn sie nicht richtig auf dem mobilen Bildschirm passen), wobei letzteres nur insoweit gewährt wird, als dies notwendig ist, um die Taboola Nachrichten Erfahrung zu optimieren (wie in den hierunter bereitgestellten Beispielen angegeben). Das Unternehmen gewährt ferner, hat vom Drittanbieter-Eigentümer das Recht erhalten, Taboola das nicht-exklusive, weltweite Recht zur Nutzung zu gewähren und den Dritten, die Taboola Nachrichten auf ihren Immobilien oder Geräten implementiert haben, das Recht zu gewähren, die Namen und Logos des Unternehmens, des Drittanbieter-Eigentümers und der Immobilien zu Marketingzwecken für Taboola Nachrichten zu verwenden. Das Unternehmen erklärt, dass es alle Rechte an den Unternehmensinhalten hält oder vom Drittanbieter-Eigentümer gesichert hat und in der Lage ist, Taboola (und den Dritten, die Taboola Nachrichten auf ihren Immobilien oder Geräten implementiert haben) die Rechte zur Nutzung der Unternehmensinhalte in Taboola Nachrichten zu gewähren, und dass keine Rechte Dritter dadurch verletzt werden.
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Keine Vergütung. Die Verbreitung der Unternehmensinhalte durch Taboola Nachrichten erfolgt für das Unternehmen kostenlos, und es ist keine Lizenzgebühr oder spezifische monetäre Vergütung von Taboola an das Unternehmen zu zahlen. Das Unternehmen erkennt an, dass die Möglichkeit, Traffic zu den Immobilien zu generieren und das Markenbewusstsein des Unternehmens zu fördern (neben der Beibehaltung von 100 % der Einnahmen, die durch Einheiten auf den Immobilien außerhalb der Plattform generiert werden), eine faire Entschädigung für die Einbeziehung und Nutzung von Unternehmensinhalten in Taboola News darstellt. Daher erhält das Unternehmen keine Vergütung für Werbeeinnahmen, die durch die Plattform generiert werden, oder für Seitenaufrufe der Plattform, die von Besuchern, die über Taboola News auf die Immobilie zugreifen, generiert werden, und Taboola behält die gesamten Bruttoeinnahmen, die während einer Taboola News-Sitzung (d.h. der Dauer eines Besuchs der Immobilie durch einen Besucher, der über Taboola News auf diese Immobilie gelangt) aus der Plattform stammen. Keine Seitenaufrufe der Plattform während einer Taboola News-Sitzung werden als Empfehlungsseitenaufruf gezählt.